Für Vergabestellen

Wie haben andere zugeschnitten?

Die Vergabe in Losen ist nach § 97a GWB der Regelfall — eine Gesamtvergabe muss aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen begründet und dokumentiert werden. Hier sehen Sie, wie vergleichbare Leistungen tatsächlich zugeschnitten waren.

Neu seit 1. Juli 2026: Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat den Losgrundsatz von § 97 Abs. 4 in den neuen § 97a GWB überführt. Für Vorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erlaubt § 97a Abs. 3 GWB eine Gesamtvergabe unter erleichterten Voraussetzungen, wenn der Auftragswert mindestens das Doppelte des einschlägigen EU-Schwellenwerts erreicht. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, prüfen Sie bitte selbst — diese Auswertung trifft dazu keine Aussage.

Zu wenige Vergleichsfälle

Für „Aktenvernichtung" ist bei 6 Verfahren eine Losstruktur veröffentlicht. Kennzahlen zeigen wir erst ab 15 — ein Anteil aus wenigen Fällen trägt keine Begründung.

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← Zum Benchmark Ergänzend: der Schätzwert zeigt tatsächliche Zuschlagswerte, der Vorab-Check wie vergleichbare Verfahren ausgingen.