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Offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

Angebote bis 10.11.2026, 23:59 Uhr (noch 13 Tage)

Angebotsfrist
10.11.2026, 23:59 Uhr
noch 13 Tage
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
26.10.2026
Zu den Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de

Beschreibung

Vorliegende Ausschreibung sieht die Beauftragung von Dienstleistungen für Rechtsberatung im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) vor.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

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    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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KI-Eignungsanalyse

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Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist Rechtsberatung im Bereich M&A zur Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE GmbH.
  • Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im offenen Verfahren nach CPV-Code 79111000 (Rechtsberatungsdienste).
  • Auftraggeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin.
  • Angaben zu Losen, Auftragswert, Fristen und konkreten Eignungsnachweisen fehlen in der vorliegenden Beschreibung und sollten der Vergabeunterlage entnommen werden.
  • Für die Angebotserstellung empfiehlt sich, frühzeitig die vollständigen Vergabeunterlagen anzufordern, da Anforderungen an Referenzen und Nachweise dort verbindlich geregelt sind.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung von Rechtsberatungsleistungen im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH.

Der Auftraggeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin; ein geschätzter Auftragswert ist in der Bekanntmachung nicht angegeben. Angaben zu konkreten Eignungsanforderungen an Bieter fehlen in der vorliegenden Beschreibung, üblicherweise werden bei Rechtsberatungsmandaten jedoch Nachweise zu einschlägiger Erfahrung im M&A- und Energiesektor verlangt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Qualitative Zuschlagskriterien 70 %
    Qualität

    Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal (30%), davon Unterkriterium 1 "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (20 von 30%); Unterkriterium 2 "Kernteam" (10 von 30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Grundlagen der operativen Umsetzung" (20%); Unterkriterium 2 "Vorbereitungsphase der Transaktion" (15 von 50%)"; Unterkriterium 3 "Umsetzungsphase der Transaktion" (15 von 50%); - Ggf. Prüfungsaufgabe (10%)

  • Preis 30 %

    - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Der Bieter gibt für einen einheitlichen, gemittelten Tagessatz an. - Zur Orientierung wird eine prozentuale Aufteilung des zeitlichen Gesamtaufwands gestaffelt nach Senioritätsstufen/ Mitarbeitendenkategorie vorgegeben, die bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist (siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung). - Im Preisblatt ist die maximale Menge an Personentagen fest vorgeschrieben. Die Vorgaben dürfen nicht verändert werden. Der Tagessatz wird mit der Mengenanzahl multipliziert. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Gesamtangebotspreis (netto/ brutto). Dieser versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis. - Die Vergütung erfolgt bedarfsabhängig nach Aufwand. Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Vergütung des gesamten Auftragsvolumens oder einer Mindestabrufmenge. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden.
    Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.

    Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Bestätigung des Vorliegens oder der Absicht des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000 Euro.
    Die Ersatzleistung der genannten Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen.

    Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); ggf. auf Anforderung Nachweis einer verbindlichen Deckungsbestätigung der Versicherung

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Ausschluss von Interessenkollisionen
    Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.

    Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Bietergemeinschaft
    Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs-berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.

    Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eignungsleihe
    ggf. Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.

    Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
    Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.

    Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
    Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 2.500.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
    Auf § 45 Abs. 5 VgV wird hingewiesen.

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    Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) in folgenden Referenzbereich aufweisen:

    • Rechtsberatung im Rahmen einer M&A-Transaktion, entweder in Form eines Share Deals oder Asset Deals -

    Weitere Anforderungen an Referenzaufträge:

    • Relevante (Teil)Leistungen im Rahmen der angegebenen Unternehmensreferenz sind nach dem 01.10.2021 erbracht worden.
    • Es sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge einzureichen; es sollen nicht mehr als sechs eingereicht werden.
    • Jede Transaktion, die im Rahmen eines Referenzauftrags angegeben wird, muss zumindest gesigned, nicht jedoch zwingend zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geclosed sein.
    • Mindestens zwei der Transaktionen müssen unmittelbar vom Bieter selbst rechtlich geführt worden sein.
    • Das Volumen der Transaktion beträgt bei wenigstens einer Unternehmensreferenz zwei Milliarden Euro. Bei den übrigen Referenzen beträgt das Volumen der Transaktion mindestens 50 Millionen Euro.
    • Für jeden Referenzauftrag gilt ein Mindestauftragswert (Honorar) von 250.000 Euro netto. Dabei muss das Unternehmen, das die Referenz ausweist, diesen Mindestauftragswert auch tatsächlich selbst als Honorar in dieser Höhe erhalten haben.
    • Alle Referenzaufträge müssen Bezüge zum Gesellschaftsrecht aufweisen.
    • Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu regulatorischen energierechtlichen Aspekten.
    • Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion zu vertragsrechtlichen Aspekten mit Bezügen zu Energiehandel und entsprechenden Derivaten.
    • Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu beihilferechtlichen Aspekten.
    • Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung auf Seiten des Verkäufers.
    • Bei mindestens zwei Unternehmensreferenzen besteht ein multijurisdiktionaler Bezug, d. h. es kam neben deutschem Recht mindestens eine weitere Rechtsordnung zur Anwendung.
    • Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen.
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    Erforderliche Angaben pro Referenz
    Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:

    • Leistungsgegenstand und Leistungszeitraum,
    • grobe Angabe des Nettoauftragsvolumens,
    • grobe Angabe des Transaktionsvolumens,
    • Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person ,
    • kurze Angaben zu mit hier ausgeschriebenem Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalten und Arbeitsergebnissen.

    Sortierung und Prüfung

    • Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
    • Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
    • Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzangaben durch die Kontaktaufnahme der für die jeweiligen Unternehmensreferenzen angegebenen Kontaktpersonen des Auftraggebers inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
    • Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

    Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 14 Tage

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 424.390 €
Median 724.750 €
Oberes Quartil 1.900.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 10.11.2026, 23:59 Uhr (noch 13 Tage)
Vergabenummer 17104/005-26#008
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 26.10.2026
CPV-Codes (2) 79111000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79100000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 14 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 02.11.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 8.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 111.687 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.814 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 28.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin

✉ vergabestelle@bmwe.bund.de
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