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Ausschr. RV RA Ref.44 VM EU
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
2.1 Ausgeschriebene Leistung Im Rahmen der strategischen und systematischen Stärkung des Klimaschutzes im Verkehr möchte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) als Auftraggeber (AG) mehrere Leistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages erarbeiten lassen. Die gesuchte Kanzlei soll für das Verkehrsministerium kurze schriftliche juristische Ausarbeitungen (je ca. 2 Seiten) und Memoranden sowie Einschätzungen zu besonders komplexen oder umstrittenen Rechts-fragen in den Bereichen des Verkehrsrechts, des Klimaschutzes im Verkehr, der Mobilität, dem Verwaltungsrecht, des Abgaben- und Förderrechts und des Datenschutzrechts, die für die Aufgabenerledigung des Verkehrsministeriums von erheblicher praktischer Bedeutung sind, erstellen. Telefonische bzw. digitale Besprechungen sind ebenfalls Teil der Zusammenarbeit. Dazu soll ein Rahmenvertrag zur Rechtsberatung abgeschlossen werden. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Stundensätze 40 %Preis
siehe Zuschlagskriterien
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3. Eingebrachte Fachkunde und Erfahrung 40 %Qualität
siehe Zuschlagskriterien
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 324.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 324.000 €1 Veröffentlichung
- 25.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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