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Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (HLS) Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben im Amtsbezirk Nord
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz · Konstanz · Baden-Württemberg · Landesbehörde
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landes Baden-Württemberg für die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar, mit anteiligen Baukosten der KG 410, 420, 430 und 480 zwischen insgesamt 0,1 Mio. und 10 Mio. Euro brutto je Einzelmaßnahme. Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 2 bis 9 gem. HOAI, sowie besondere Leistungen. Anlagengruppen: 410 Abwasser-, Wasser und Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 480 Gebäudeautomation Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg nimmt sämtliche Hochbaumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg wahr. Hierbei handelt es sich um Verwaltungsgebäude, Gebäude im Bereich der Justiz, z.B. Gerichte und Justizvollzugsanstalten, Gebäude des Innenministeriums, z.B. Polizeidienststellen, Gebäude im Bereich der Forschung und Lehre sowie Baudenkmäler. Bei den Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungs-, Teilsanierungs- oder Neubaumaßnahmen. Der Auftraggeber wird mit maximal fünf Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abschließen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Einzelaufträge nach projektspezifischen Vorgaben an einen der Rahmenvertragspartner zu erteilen. Der Auftragswert ist ein Schätzwert. Aus dem Rahmenvertrag ergibt sich kein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen. Die Beauftragung der jeweiligen Einzelaufträge erfolgt über einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb zwischen den Partnern der Rahmenvereinbarung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) nach HOAI, Leistungsphasen 2-9, im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.
- Der geschätzte Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beträgt 840.000 EUR.
- Die Bewerbung erfordert die Nutzung eines vorgegebenen Teilnahmeantrags und die Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach dem LTMG.
- Eingesetztes Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen und darf keine negativen Anhaltspunkte aufweisen.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) nach HOAI, Leistungsphasen 2-9, für Bauvorhaben im Amtsbezirk Nord.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit für alle
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Projektabwicklung 70 %Qualität
-
Bürostruktur 30 %Qualität
-
Preis 0 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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