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Integriertes Geschäfts- und Personalmanagementsystem
ppa - Pfälzische Pensionsanstalt · Bad Dürkheim · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist ein integriertes Geschäfts- und Personalmanagementsystem einschließlich Softwarebereitstellung im Software-as-a-Service-Modell (SaaS), Cloudbetrieb, Implementierungsleistungen sowie Application-Management-Services (AMS) zur Abbildung der personalwirtschaftlichen, beamtenversorgungsrechtlichen, finanzwirtschaftlichen und administrativen Prozesse des Auftraggebers. Die Beschaffung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der Standardsoftware einschließlich Herstellerwartung und Support (Los 1) sowie die Implementierungs-, Migrations-, Schulungs-, Unterstützungs- und Application-Management-Leistungen (Los 2). Mit der Beschaffung des Systems verfolgt die ausschreibende Stelle das übergeordnete Ziel, ihre administrativen, personalwirtschaftlichen und finanzbezogenen Kernprozesse vollständig digitalisiert, standardisiert und auf eine zukunftssichere technische Grundlage zu stellen. Das System soll die Effizienz der Verwaltungsabläufe steigern, die Datenqualität und Nachvollziehbarkeit erhöhen, die Rechtssicherheit stärken und die Steuerungs- und Entscheidungsfähigkeit der Organisation verbessern. Die derzeitige Systemlandschaft ist geprägt durch heterogene Einzellösungen, eingeschränkte Integrationsfähigkeit und einen hohen Anteil manueller Bearbeitungsschritte. Dies führt zu redundanten Daten, einem erhöhten Fehlerpotenzial und einer erschwerten revisionssicheren Nachvollziehbarkeit von Prozessen. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines modernen, integrierten Systems erforderlich, das sämtliche Kernprozesse der Verwaltung auf einer konsistenten, durchgängigen und skalierbaren Plattform abbildet. Die Zielsetzung der Beschaffung lässt sich wie folgt konkretisieren: a) Sicherer Betrieb in einer kontrollierten Umgebung: Durch die Bereitstellung des integrierten Geschäfts- und Personalmanagementsystems in einer Private-Cloud-Infrastruktur werden mandantenisolierte, geschützte und DSGVO-konforme Datenverarbeitun
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Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wurde bis zum 07.07.2026, 10:00 Uhr verlängert.
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✏️ Änderung
Die Bedingungen für die Einreichung des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Erklärung nach LTTG wurden angepasst.
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📅 Frist verlängert🧾 Zuschlagskriterien
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wurde bis zum 02.07.2026 verlängert. Die Anforderungen bezüglich der Bewertungskriterien für Los 2 wurden konkretisiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Los 1: Bereitstellung und technischer Betrieb einer Standardsoftware im SaaS-Modell (Private Cloud, BSI C5-Kriterien).
- Los 2: Einführung, fachlicher Betrieb und Weiterentwicklung der Anwendung inklusive Support und Schulung.
- Verarbeitung sensibler und personenbezogener Daten gemäß DSGVO ist zwingend erforderlich.
- Die angebotene Lösung muss auf Basis des EVB-IT Cloudvertrags erbracht werden.
- Umfangreiche Nutzerzahlen und Transaktionsvolumen für Personal-, Finanz- und Rechnungswesen.
Die Ausschreibung betrifft die Bereitstellung, den technischen Betrieb und die Einführung eines integrierten Geschäfts- und Personalmanagementsystems als Software-as-a-Service (SaaS) in einer Private-Cloud-Umgebung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Los1: Software-Subscription (SaaS: Bereitstellung, Cloudbetrieb, Nutzungsrechte, Herstellersupport)Auftragsart Lieferauftrag
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Los 2 Los2: Application Management Service (AMS), Implementierung, SchulungAuftragsart Dienstleistungsauftrag
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Umsetzung der Funktionalität 60 %Qualität
Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung
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Preis 40 %
Preis 40 %
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Preis 90 %
Preis 90 %
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Präsentation 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall pro Versicherungsjahr für - Sach- und Personenschäden: 1 Mio €uro - Vermögensschäden: 3 Mio €uro - Vermögensschäden durch IT-Fehler: 3 Mio €uro die mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR zugelassenen Versicherungsunternehmen mit der Bewerbung nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Versicherungsbestätigung – nicht älter als ein Jahr bzw. noch gültig – zu erbringen. Alternativ ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der dieses den Abschluss der geforderten Versicherungsdeckung im Auftragsfall verbindlich zusichert; dies ist ebenso mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe entweder für jedes Mitglied gesondert oder für die Bewerbergemeinschaft insgesamt unter Einschluss aller Mitglieder als Projektversicherung nachzuweisen. Soweit der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe auch für dieses Unternehmen vorzulegen.
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall pro Versicherungsjahr für - Sach- und Personenschäden: 1 Mio €uro - Vermögensschäden: 3 Mio €uro - Vermögensschäden durch IT-Fehler: 3 Mio €uro die mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR zugelassenen Versicherungsunternehmen mit der Bewerbung nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Versicherungsbestätigung – nicht älter als ein Jahr bzw. noch gültig – zu erbringen. Alternativ ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der dieses den Abschluss der geforderten Versicherungsdeckung im Auftragsfall verbindlich zusichert; dies ist ebenso mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe entweder für jedes Mitglied gesondert oder für die Bewerbergemeinschaft insgesamt unter Einschluss aller Mitglieder als Projektversicherung nachzuweisen. Soweit der Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung den Betrieb des Systems in einer Private-Cloud-Infrastruktur durch einen Eignungsgeber gemäß § 47 VgV vorsieht, ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung auch für diesen Eignungsgeber vorzulegen und mit der Bewerbung einzureichen. Soweit der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe auch für dieses Unternehmen vorzulegen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat seine / ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung nachzuweisen. Dabei müssen die folgenden Anforderungen insgesamt erfüllt sein: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 2 Mio. netto betragen hat. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderten Umsätze erreichen. Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV beruft, haften der Bewerber und der jeweilige Eignungsgeber entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der erklärten Umsätze die Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder vergleichbare geeignete Nachweise anzufordern.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Als Eignungsnachweis ist eine gültige Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001:2022 oder ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz vorzulegen. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt; der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber und ist durch geeignete Unterlagen – insbesondere Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem – bereits mit der Bewerbung einzureichen. Die Zertifizierung ist von jedem Unternehmen vorzulegen, das im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf das System oder die verarbeiteten Daten hat.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien (keine KO-Kriterien) werden die Bewerber ausgewählt, die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: (B) Referenz: Erweiterte Erfahrung mit AMS- und Weiterentwicklungsleistungen Mindestanforderungen: Die Referenz muss strukturierte AMS-, Support- oder Weiterentwicklungsleistungen für produktive Anwendungssysteme umfasst haben. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung komplexer Application-Management-, Support- und Weiterentwicklungsleistungen für produktive Anwendungssysteme. Folgende Merkmale werden berücksichtigt: 1. Erbringung von 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Application-Support 2. Durchführung strukturierter Change- oder Anforderungsmanagementprozesse 3. Unterstützung koordinierter Release- und Testprozesse 4. Durchführung strukturierter Fehleranalyse- und Eskalationsprozesse 5. Durchführung laufender Weiterentwicklungs- oder Optimierungsmaßnahmen 6. Betreuung produktiver ERP-Software mit den Modulen HR, Finanzen und Versorgung 7. Durchführung koordinierter Ticket-, Service- oder Eskalationsprozesse Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie für den Eignungsnachweis (s. R3) aber auch andere Referenzen herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen können identisch oder unterschiedlich sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien (keine KO-Kriterien) werden die Bewerber ausgewählt, die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: (B) Referenz: Vergleichbarkeit der Betriebs- und Infrastrukturleistungen. Mindestanforderungen: Die Referenz muss den technischen Betrieb einer produktiven Cloud-, Hosting- oder Infrastrukturumgebung betreffen. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Bewertet wird die besondere technische und betriebliche Vergleichbarkeit der Referenz im Hinblick auf den Betrieb komplexer Hosting-, Betriebs- und Infrastrukturleistungen im SaaS-Umfeld. Folgende Merkmale werden berücksichtigt: 1. Betrieb einer hochverfügbaren Systemumgebung nach den Mindestkriterien der BSI C5 Standards 2. Durchführung strukturierter Monitoring-, Incident- und Eskalationsprozesse 3. Durchführung koordinierter Release-, Update- und Patchmanagementprozesse 4. Betrieb mit definierten Service- und Eskalationsprozessen 5. Betrieb virtualisierter oder containerisierter Infrastrukturkomponenten 6. Durchführung koordinierter Betriebs- und Wartungsleistungen 7. Betrieb einer Infrastruktur mit hoher bzw. vergleichbarer technischer Komplexität, insbesondere hinsichtlich Systemintegration, Infrastrukturkomponenten oder Verfügbarkeitsanforderungen Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie für den Eignungsnachweis (s. R1 und R2) aber auch andere Referenzen herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen können identisch oder unterschiedlich sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: (A) Referenz: Vergleichbarkeit und Komplexität des SaaS-Betriebs Mindestanforderungen: Die Referenz muss den produktiven Betrieb einer integrierten ERP-Software mit den Modulen HR, Finanzen und Versorgung im Software-as-a-Service-Modell (SaaS) oder in einem vergleichbaren Cloudbetriebsmodell betreffen. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Bewertet wird, in welchem Umfang die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hinsichtlich Größe, Komplexität und Betriebsmodell vergleichbar sind. Folgende Merkmale werden berücksichtigt: 1. Betrieb einer integrierten ERP-Software mit den Modulen HR-Payroll, Finanzen und Versorgung 2. Betrieb für öffentliche Auftraggeber oder vergleichbar regulierte Organisationen 3. Betrieb einer Mehrmandanten-Systemumgebung 4. Integration mehrerer Fachmodule innerhalb einer gemeinsamen Plattform 5. Hohe bzw. vergleichbare Komplexität hinsichtlich Systemintegration, insbesondere durch die Anbindung mehrerer Fach- oder Drittsysteme sowie fachlicher Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Geschäfts-, Verwaltungs- oder Supportprozessen 6. Hohe bzw. vergleichbare Nutzerzahlen oder hohe bzw. vergleichbare Anzahl organisatorischer Einheiten 7. Unterstützung mehrerer organisatorischer Einheiten innerhalb eines gemeinsamen Betriebsmodells Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie für den Eignungsnachweis (s. R1 und R2) aber auch andere Referenzen herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen können identisch oder unterschiedlich sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: (A) Referenz: Vergleichbarkeit von Implementierungs- und Einführungsprojekten Mindestanforderungen: Die Referenz muss die produktive Einführung, Migration oder Transformation eines ERP-Systems umfasst haben. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der Implementierung und Einführung integrierter ERP-Software mit den Modulen HR, Finanzen und Versorgung innerhalb komplexer Organisationsstrukturen. Folgende Merkmale werden berücksichtigt: 1. Einführung eines integrierten ERP-Systems mit den Modulen HR, Finanzen und Versorgung 2. Durchführung von Datenmigrationen oder Systemablösungen 3. Integration mehrerer Fachmodule oder Schnittstellen 4. Durchführung komplexer Customizing- oder Parametrisierungsleistungen 5. Durchführung strukturierter Test-, Integrations- oder Abnahmeverfahren 6. Durchführung einer Produktivsetzung (Go-Live) 7. Einführung in Organisationen mit hoher bzw. vergleichbarer Nutzerzahl oder mehreren organisatorischen Einheiten Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie für den Eignungsnachweis (s. R3) aber auch andere Referenzen herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen können identisch oder unterschiedlich sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: (C) Referenz: Erfahrung mit integrierten Verwaltungs- und Fachprozessen Mindestanforderung: Die Referenz muss die Unterstützung integrierter Verwaltungs-, Personal-, Finanz oder Fachprozesse umfasst haben. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der Abbildung und Unterstützung integrierter Verwaltungs-, Personal-, Finanz- oder Fachprozesse: 1. Unterstützung personalwirtschaftlicher Prozesse (Payroll & HR) 2. Unterstützung versorgungsrechtlicher Prozesse 3. Unterstützung finanzwirtschaftlicher oder Controllingsprozesse 4. Unterstützung workflowgestützter Genehmigungs- oder Freigabeprozesse 5. Unterstützung revisionssicherer Verwaltungs- und Dokumentationsprozesse 6. Unterstützung rollen- und berechtigungsbasierter Prozesssteuerung 7. Unterstützung standardisierter digitaler Verwaltungsabläufe 8. Unterstützung von Reporting-, Auswertungs- oder Controllingfunktionen. Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie für den Eignungsnachweis (s. R3) aber auch andere Referenzen herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen können identisch oder unterschiedlich sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: (C) Referenz: Erfahrung mit integrierten Verwaltungs- und Geschäftsprozessen Mindestanforderung: Die Referenz muss die Unterstützung integrierter Verwaltungs-, Steuerungs- oder Geschäftsprozesse umfasst haben. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der Abbildung und Unterstützung integrierter Verwaltungs-, Steuerungs- und Geschäftsprozesse innerhalb komplexer Systemumgebungen: 1. Unterstützung workflowgestützter Genehmigungs- oder Freigabeprozesse 2. Unterstützung revisionssicherer Verwaltungs- und Dokumentationsprozesse 3. Unterstützung rollen- und berechtigungsbasierter Prozesssteuerung 4. Unterstützung standardisierter digitaler Verwaltungsabläufe 5. Unterstützung von Reporting-, Auswertungs- oder Controllingfunktionen 6. Unterstützung systemgestützter Prüf-, Freigabe- oder Eskalationsprozesse Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie für den Eignungsnachweis (s. R1 und R2) aber auch andere Referenzen herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen können identisch oder unterschiedlich sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: (D) Referenz: Betriebs-, Support- und Serviceorganisation Mindestanforderung: Die Referenz muss die Erbringung strukturierter Betriebs-, Support- oder Serviceleistungen umfasst haben. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der organisatorischen Steuerung und Erbringung von Betriebs-, Support- und Serviceleistungen innerhalb komplexer Systemumgebungen: 1. Erbringung von Herstellersupport oder Application Support 2. Betrieb eines strukturierten Service- oder Helpdeskmodells 3. Einsatz rollen- oder zuständigkeitsbasierter Supportstrukturen 4. Betrieb mit definierten Service-Level-Agreements (SLA) 5. Durchführung koordinierter Support- und Kommunikationsprozesse 6. Unterstützung mehrstufiger Support- oder Eskalationsstrukturen Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie für den Eignungsnachweis (s. R1 und R2) aber auch andere Referenzen herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen können identisch oder unterschiedlich sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: (D) Referenz: Projekt-, Schulungs- und Betriebsorganisationsleistungen Mindestanforderung: Die Referenz muss Projektsteuerungs-, Schulungs- oder Betriebsübergangsleistungen umfasst haben. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der organisatorischen Steuerung komplexer Implementierungs-, Schulungs- und Betriebsübergangsprojekte: 1. Durchführung strukturierter Projektmanagementprozesse 2. Durchführung von Anwender- oder Administratorschulungen 3. Steuerung mehrerer Projektbeteiligter oder Leistungserbringer 4. Durchführung koordinierter Übergaben in den Regelbetrieb 5. Unterstützung von Change- oder Kommunikationsprozessen 6. Durchführung strukturierter Dokumentations- und Übergabeprozesse 7. Betreuung komplexer organisationsübergreifender Projektstrukturen Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie für den Eignungsnachweis (s. R3) aber auch andere Referenzen herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen können identisch oder unterschiedlich sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat die folgende Referenz (R2) nachzuweisen: Der Bewerber hat mindestens ein Referenzprojekt, das den Betrieb einer vergleichbaren Private-Cloud-Infrastruktur im produktiven Einsatz belegt. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Auf der Grundlage der folgenden Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen: Bewertet wird die Anzahl unterschiedlicher Referenzprojekte, die für die Bewertungsreferenzen benannt werden.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bewerber hat die folgende Referenz (R1) nachzuweisen: Mindestens ein Referenzprojekt, das die Bereitstellung und den dauerhaften Betrieb einer vergleichbaren Softwareanwendung einschließlich Nutzungsüberlassung und Herstellersupport mit Serviceleistungen belegt. Die Referenz muss Leistungen des Anwendungssupports umfassen. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bewerber hat die folgende Referenz (R3) nachzuweisen: Mindestens ein Referenzprojekt, das die Erbringung von Application Management Services (AMS) für eine vergleichbare Softwareanwendung belegt. Die Referenz muss ebenso folgende Leistungen umfassen: Betriebssupport einer produktiven Anwendung Bearbeitung von Incidents und Service Requests über ein Ticketsystem Durchführung von Wartungs- und Pflegeleistungen Koordination und Umsetzung von Änderungen (Change Requests) Zusätzlich muss die Referenz folgende Kriterien erfüllen: Mindestlaufzeit: Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen. Einsatz in einer Organisation vergleichbarer Größe oder Komplexität.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bewerber muss über mindestens 50 festangestellte Mitarbeiter verfügen, die in Bereichen tätig sind, deren Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßgeblich ist der Personalbestand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeitern erreichen.
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Nachunternehmer-Anteil
Sieht die Bewerbung des Bewerbers einen Nachunternehmereinsatz vor, hat er dies in der Bewerbung anzugeben. Der Bewerber hat die Leistungen, die er beabsichtigt an Nachunternehmer weiterzugeben, in das Nachunternehmerverzeichnis einzutragen und das Nachunternehmerverzeichnis mit seiner Bewerbung einzureichen. Nach Aufforderung hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Die Nachunternehmen sind erst auf Anforderung namentlich zu benennen und die entsprechenden Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser vorzulegen. Die Vergabestelle / der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer zu überprüfen.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Mit der Bewerbung ist eine Eigenerklärung einzureichen, dass 1. die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt und 2. die geltenden Anforderungen der DSGVO jederzeit eingehalten werden.
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Der Bewerber weist nach, dass der im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Betreiber der Private-Cloud-Infrastruktur die Anforderungen des BSI C5-Kriterienkatalogs oder gleichwertiger Sicherheitsstandards erfüllt. Alternativ erklärt der Bewerber verbindlich, dass der jeweilige Infrastrukturbetreiber diese Anforderungen im Auftragsfall erfüllen wird. Zulässige Nachweise sind: - ein Testat nach BSI C5 Typ 2, oder - ein Testat nach BSI C5 Typ 1, sofern der Bewerber zusätzlich glaubhaft macht, dass die operativen Kontrollen kontinuierlich umgesetzt werden, beispielsweise durch eine ergänzende Eigenerklärung oder Nachweise jährlicher interner Auditierungen. Soweit der Nachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist eine verbindliche Erklärung des Bewerbers ausreichend, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Auftragsfall erfüllt werden. Im Auftragsfall ist die vollständige Erfüllung der BSI C5-Anforderungen durch Testat nachzuweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen nach § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Verfahrensverlauf
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4 Veröffentlichungen
- Frist 07.07.2026 Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wurde bis zum 07.07.2026, 10:00 Uhr verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 02.07.2026 Die Bedingungen für die Einreichung des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Erklärung nach LTTG wurden angepasst. · in TED EU + oev
- Frist 02.07.2026 Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wurde bis zum 02.07.2026 verlängert. Die Anforderungen bezüglich der Bewertungskriterien für Los 2 wurden konkretisiert. · in TED EU + oev
- Frist 25.06.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.520 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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