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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Potenziale und Ansatzpunkte für den Ausbau einer leistungsfähigen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – Machbarkeitsstudie mit besonderem Fokus auf strukturschwache Regionen in Deutschland

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

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Beschreibung

Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) gewinnt angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage sowie steigender Verteidigungsausgaben zunehmend an Bedeutung und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter stark wachsen. Zur SVI zählen Unternehmen, die Güter, Technologien, Software oder Dienstleistungen für die zivile Sicherheit sowie die militärische Landes- und Bündnisverteidigung bereitstellen oder Teil der entsprechenden Wertschöpfungskette sind. Strukturschwache Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, verfügen aufgrund ihrer geografischen Lage und vorhandener Industrieflächen über ein erhebliches Potenzial für den Ausbau der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, sind bislang jedoch deutlich schwächer entwickelt als etablierte Standorte. Erste Ansiedlungen und Investitionen von Rüstungsunternehmen verdeutlichen die wachsende Bedeutung dieser Regionen als potenzielle Produktions- und Innovationsstandorte. Ziel des Vorhabens ist es, die wirtschaftlichen, infrastrukturellen und innovationsbezogenen Standortfaktoren sowie Entwicklungspotenziale systematisch zu analysieren, um die nachhaltige Ansiedlung und Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in strukturschwachen Regionen Deutschlands zu unterstützen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die systematische Analyse wirtschaftlicher und infrastruktureller Standortfaktoren für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
  • Der Fokus liegt explizit auf der Entwicklung von Potenzialen in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland.
  • Bieter müssen nachweisbare Kompetenzen in der Erstellung komplexer wirtschaftswissenschaftlicher Studien und Kenntnisse der SVI-Wertschöpfungskette vorlegen.
  • Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem geschätzten Auftragswert von 200.000 Euro.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Auftragnehmer für eine Machbarkeitsstudie zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in strukturschwachen Regionen Deutschlands.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; Umsetzungskonzept 70 %
    Qualität

    Personal (Gewichtung 30% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 60% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1)operative Umsetzung (15%), (2) Baustein A: Indikatorik und Datenanalyse (25%), (3) Baustein B und C Nutzung und Stärkung bestehender Potenziale der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie auf regionalwirtschaftlicher Ebene (20%)

  • Angebotspreis 30 %
    Preis

    Detaillierte Anforderungen siehe Verfahrensbeschreibung.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    ggf. Bewerbergemeinschaft Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu benennen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    ggf. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnte. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde Referenzaufträge in folgenden Bereichen nachweisen: - A: Zusammenstellung und Analyse eines Indikatorenkatalogs zur systematischen Analyse und Erfassung bedeutender wirtschaftlicher Tätigkeiten bzw. Branchen - B: Konzeption und Durchführung von regionalwirtschaftlichen Analysen von Standortstärken und -potenzialen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), u.a. mit folgenden Angaben: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Inhaltliche Bezüge des Referenzauftrags zu ausgeschriebener Leistung, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - Angabe von Auftraggeber/Leistungsempfänger mit konkreten Kontaktdaten einer zum Referenzauftrag auskunftsfähigen Person, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Anforderungen an Referenzaufträge: - Es sind insgesamt mindestens zwei inhaltlich einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) einzureichen. - Dabei müssen die beiden oben genannten Bereiche A und B mit mindestens jeweils einem Referenzauftrag abgedeckt sein. - Insgesamt sollen nicht mehr als 2 Referenzen pro oben genannten Referenzbereich eingereicht werden (d.h. insgesamt max. 4 Unternehmensreferenzen). - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige [Erfahrung/ Fachkunde/ Effizienz/ Verlässlichkeit] zulassen. - Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen nach dem 01.01.2020 erbracht worden sein. Der Laufzeitbeginn kann ggf. auch bereits vor diesem Zeitpunkt liegen. Sortierung und Prüfung: - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber ist berechtigt, Angaben zu Referenzaufträgen durch die Kontaktaufnahme zu Ansprechpersonen beim jeweiligen Auftraggeber inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 200.000 €

    2 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 493 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 261.005 €
Median 599.000 €
Oberes Quartil 1.502.880 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

200.000 €
Geschätzter Wert
4.8× niedriger als Branchen-Median

Angebotsfrist 24.08.2026, 23:59 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 17104/004-26#023
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 16.07.2026
CPV-Codes (2) 79311400 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
72316000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 6 Monate
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 14.04.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 85.352 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.135 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin

vergabestelle@bmwe.bund.de
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