Rahmenvereinbarungen
Ein Zuschlag, mehrere Jahre Abrufe
Bei einer Rahmenvereinbarung vergibt der Auftraggeber nicht einen Auftrag, sondern das Recht, über die Laufzeit wiederholt zu liefern — meist bis zu vier Jahre (§ 21 Abs. 6 VgV). Für Bieter ist das der wertvollste Vergabetyp: Der Höchstwert lag im Median bei 1,5 Mio. €.
- Zurzeit ausgeschrieben 258 Frist läuft noch
- davon ab 1 Mio. € 174 Höchstwert
- Median-Höchstwert 1,5 Mio. € über alle 2.452 der letzten 400 Tage
Der Höchstwert ist eine Obergrenze, kein zugesagtes Volumen. Er bezeichnet den Betrag, bis zu dem der Auftraggeber über die Laufzeit abrufen darf — wie viel tatsächlich abgerufen wird, steht bei Vertragsschluss nicht fest und kann deutlich darunter liegen. Enthalten sind nur Vergaben, bei denen ein Höchstwert veröffentlicht wurde; das ist längst nicht bei allen Rahmenvereinbarungen der Fall, die Liste ist also ein Ausschnitt und kein vollständiges Verzeichnis. Ob eine Rahmenvereinbarung mehrere Auftragnehmer zulässt und wie die Abrufe vergeben werden, steht in den Vergabeunterlagen. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Daten korrigieren →
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