VK 1 - 100/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 09.12.2020

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen reiner Preisverhandlungen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 10 VSVgV§ 19 VSVgV§ 11 VSVgV§ 160 GWB§ 165 GWB§ 167 GWB§ 1 VSVgV§ 43 VSVgV§ 119 GWB§ 127 GWB§ 17 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin rügte die Durchführung reiner Preisverhandlungen im Verhandlungsverfahren und sah darin einen Verstoß gegen die Grundsätze des Wettbewerbs und der Transparenz. Die Kammer entschied, dass die Durchführung von Verhandlungen, die auch Preisverhandlungen beinhalten, im Verhandlungsverfahren grundsätzlich zulässig ist, solange die Leistungsinhalte nicht allein zu dem Zweck verhandelt werden, die Preise zu drücken. Die Kammer sah keine Verstöße gegen geltendes Recht und wies den Antrag zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VerhandlungsverfahrenPreisverhandlungenWettbewerbTransparenzVergabekammerNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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