Vertrag unwirksam wegen unzulässiger Direktvergabe von PET-MRT-Geräten
Ergebnis: Vertrag unwirksam
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Vertrag über die Lieferung von zwei PET-MRT-Geräten für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin hatte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt und die Beigeladene als einzige Bieterin beteiligt. Die Antragstellerin rügte dies als unzulässige Direktvergabe, da die technischen Alleinstellungsmerkmale der Beigeladenen nicht ausreichend dargelegt und durch den Bedarf der Antragsgegnerin gerechtfertigt seien. Die Kammer gab der Rüge statt und stellte die Unwirksamkeit des Vertrages fest.
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