VK 1 - 104/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.12.2020

Nachprüfungsantrag wegen intransparenter Angebotsbewertung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 60 VgV§ 46 VgV§ 127 GWB§ 37 VgV§ 165 GWB§ 134 GWB§ 1 GWB§ 8 VgV§165 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte eine fehlerhafte und intransparente Bewertung ihres Angebots sowie das zugrundeliegende Wertungssystem. Die Kammer sah die Rügepräklusion als gegeben an, da die beanstandeten Verstöße für die Antragstellerin erkennbar gewesen wären. Der Antrag auf weitergehende Akteneinsicht wurde ebenfalls zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragAngebotsbewertungIntransparenzRügepräklusionAkteneinsicht

Vergaberecht-Begriffe

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