VK 1 - 108/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.12.2016

Nachprüfungsantrag gegen Vergabe von Grippeimpfstoffen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 132 GWB§ 167 GWB§ 160 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 127 GWB§ 58 VgV§ 156 GWB§ 97 GWB§ 104 GWB§ 123 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Grippeimpfstoffen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine vergaberechtswidrige Nachfragebündelung und eine unzulässige Doppelvergabe. Die Kammer sah diese Rügen als unbegründet an und wies den Antrag zurück. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

GrippeimpfstoffeNachfragebündelungDoppelvergabeNachprüfungsverfahrenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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