VK 1 - 109/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 24.10.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Cannabis-Vergabe zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 47 VgV§ 160 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 122 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin bezüglich der Vergabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken zurückgewiesen. Streitpunkt war die Bewertung von Referenzen für den Anbau von Arzneipflanzen. Die Antragstellerin argumentierte, dass ihr Bewerbergemeinschaftsmitglied A den Anbau kontrolliert und somit die Referenzen hätten bewertet werden müssen. Die Kammer folgte jedoch der Auffassung der Antragsgegnerin, dass die Referenzgeber den Anbau selbst durchführen und nicht lediglich beauftragen oder beraten müssen, um als eigene Leistung gewertet zu werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

CannabisArzneipflanzenReferenzenEignungsleiheVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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