VK 1 - 109/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.01.2019

Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen mangelhafter Eignungsnachweise

Ergebnis: Vertrag unwirksam, Vergabeverfahren fortzusetzen

Betroffene Normen

§ 135 GWB§ 99 GWB§ 134 GWB§ 160 GWB§ 101a GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen geschlossenen Bauvertrag als unwirksam festgestellt. Grund dafür war, dass die Nachweise zur Eignung eines Bieters nicht den Anforderungen entsprachen und die Nachforderung durch den Auftraggeber als unangemessen kurz bemessen angesehen wurde. Dem Auftraggeber wurde aufgegeben, das Vergabeverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer fortzusetzen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsverfahrenEignungsnachweiseUnwirksamkeitVergabeverfahrenBauvertrag

Vergaberecht-Begriffe

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