Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen mangelhafter Eignungsnachweise
Ergebnis: Vertrag unwirksam, Vergabeverfahren fortzusetzen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen geschlossenen Bauvertrag als unwirksam festgestellt. Grund dafür war, dass die Nachweise zur Eignung eines Bieters nicht den Anforderungen entsprachen und die Nachforderung durch den Auftraggeber als unangemessen kurz bemessen angesehen wurde. Dem Auftraggeber wurde aufgegeben, das Vergabeverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer fortzusetzen.
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Vergaberecht-Begriffe
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