VK 1 - 11/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.02.2017

Zuschlagserteilung untersagt wegen fehlerhafter Wertung von Bedarfspositionen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 121 GWB§ 160 GWB§ 159 GWB§ 134 GWB§ 162 GWB§ 100 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer untersagte die Zuschlagserteilung und ordnete eine Zurückversetzung des Verfahrens an, da die Antragsgegnerinnen die Angebote fehlerhaft gewertet hatten. Streitpunkt war die Behandlung von zwei Leistungspositionen für Sichtbetonqualitäten (SB 1 und SB 4), die als "Bedarfspositionen" ausgewiesen waren. Die Kammer sah hierin eine Verletzung des Transparenzgebots und ordnete eine Neukalkulation unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BedarfspositionenSichtbetonAngebotswertungTransparenzgebotZurückversetzung

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen