Zuschlagserteilung untersagt wegen fehlerhafter Wertung von Bedarfspositionen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer untersagte die Zuschlagserteilung und ordnete eine Zurückversetzung des Verfahrens an, da die Antragsgegnerinnen die Angebote fehlerhaft gewertet hatten. Streitpunkt war die Behandlung von zwei Leistungspositionen für Sichtbetonqualitäten (SB 1 und SB 4), die als "Bedarfspositionen" ausgewiesen waren. Die Kammer sah hierin eine Verletzung des Transparenzgebots und ordnete eine Neukalkulation unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer an.
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