VK 1 - 11/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.03.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Stomaartikelversorgung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 128 GWB§ 127 GWB§ 58 VgV§ 6 VOL/A§ 165 GWB§ 56 VgV§ 57 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Rahmenverträgen über Stomaartikel zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin den Einsatz von spezialisierten Pflegeexperten als Anforderung gestellt habe, was sie als unzulässige Eignungsanforderung und Diskriminierung ansah. Die Kammer entschied, dass die Forderung nach Pflegeexperten nicht gegen Vergaberecht verstößt und die Antragstellerin die Verfahrenskosten zu tragen hat.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

StomaartikelPflegeexpertenEignungsanforderungVergaberechtNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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