Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Stomaartikelversorgung zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Rahmenverträgen über Stomaartikel zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin den Einsatz von spezialisierten Pflegeexperten als Anforderung gestellt habe, was sie als unzulässige Eignungsanforderung und Diskriminierung ansah. Die Kammer entschied, dass die Forderung nach Pflegeexperten nicht gegen Vergaberecht verstößt und die Antragstellerin die Verfahrenskosten zu tragen hat.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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