VK 1 - 11/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.04.2019

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 99 GWB§ 111 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 168 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat dem Antragsgegner untersagt, einen Zuschlag im Vergabeverfahren für den Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums zu erteilen. Die Kammer begründete dies mit mehreren Fehlern bei der Wertung der Angebote des Antragstellers. Insbesondere wurde die Darstellung der Arbeitsweise und die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses als nicht nachvollziehbar oder fehlerhaft bewertet. Das Vergabeverfahren muss unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zurückversetzt werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergaberechtNachprüfungsverfahrenWertungZuschlagVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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