VK 1 - 110/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.11.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Änderung der Vergabeunterlagen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 160 GWB§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin wurde zu Unrecht von der Wertung ausgeschlossen, da sie die Vergabeunterlagen geändert habe. Die Kammer stellte fest, dass die Antragstellerin die Werk- und Montageplanung nicht wie gefordert bis zum verbindlichen Vertragstermin fertigstellen wollte, sondern für Teile davon deutlich längere Fristen einplante. Dies wurde als Änderung der Vergabeunterlagen gewertet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeunterlagenÄnderungWerk- und MontageplanungVertragsterminAusschluss

Vergaberecht-Begriffe

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