VK 1 - 112/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 05.01.2016

Nachprüfungsantrag gegen Bietergemeinschaften zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 113 GWB§ 2 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bietergemeinschaft (Antragstellerin) zurückgewiesen. Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass zwei andere Bietergemeinschaften (Beigeladene) hätten ausgeschlossen werden müssen, da ihre Zusammenschlüsse wettbewerbsbeschränkend seien und die einzelnen Mitglieder auch allein aussichtsreiche Angebote hätten abgeben können. Die Kammer entschied, dass die Bietergemeinschaften zulässig waren, da die Mitglieder erst durch den Zusammenschluss in die Lage versetzt wurden, ein aussichtsreiches Angebot abzugeben, insbesondere im Hinblick auf die geforderte Sortimentsbreite.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BietergemeinschaftWettbewerbsbeschränkungSortimentsbreiteRabattvereinbarungenSGB VVOL/A

Vergaberecht-Begriffe

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