Nachprüfungsantrag gegen Bietergemeinschaften zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bietergemeinschaft (Antragstellerin) zurückgewiesen. Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass zwei andere Bietergemeinschaften (Beigeladene) hätten ausgeschlossen werden müssen, da ihre Zusammenschlüsse wettbewerbsbeschränkend seien und die einzelnen Mitglieder auch allein aussichtsreiche Angebote hätten abgeben können. Die Kammer entschied, dass die Bietergemeinschaften zulässig waren, da die Mitglieder erst durch den Zusammenschluss in die Lage versetzt wurden, ein aussichtsreiches Angebot abzugeben, insbesondere im Hinblick auf die geforderte Sortimentsbreite.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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