VK 2 - 77/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.10.2020

Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen – Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 125 GWB§ 1 GWB§ 123 GWB§ 81 GWB§ 168 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 160 GWB§ 82 GWB§ 126 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen, die wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen worden war. Die Kammer folgte der Einschätzung der Antragsgegnerin, dass die von der Bieterin nachgereichten Informationen und die fortlaufenden Ermittlungen keinen ausreichenden Nachweis für eine wirksame Selbstreinigung nach § 125 GWB darstellten. Die Kammer sah die Voraussetzungen für den Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB als gegeben an, auch wenn die Entscheidung der Kartellbehörde noch nicht rechtskräftig war.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Ausschlusswettbewerbsbeschränkende AbsprachenSelbstreinigungGWBVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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