VK 1 - 78/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.10.2020

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Maßabweichungen bei Suppentassen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 97 GWB§ 160 GWB§ 134 GWB§ 31 VgV§ 168 GWB§ 15 VgV§ 1 GWB§ 124 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag für die Lieferung von Suppentassen zu erteilen. Die Antragstellerin hatte beanstandet, dass ihr Angebot zu Unrecht wegen Maßabweichungen ausgeschlossen wurde. Die Kammer gab dem Nachprüfungsantrag teilweise statt, da die Maßvorgaben und die angewandte Norm kritisch gesehen wurden, untersagte aber im Übrigen die Erteilung des Zuschlags.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

SuppentassenMaßabweichungenLeistungsbeschreibungDIN ISO 2768Nachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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