VK 1 - 112/21 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.11.2021

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzureichender Preisprüfung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 165 GWB§ 97 GWB§ 134 GWB§ 3 VgV§ 182 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag in einem Vergabeverfahren zu erteilen. Grund dafür war die unzureichende Prüfung des Angebots der Beigeladenen, das erheblich günstiger war als das der Antragstellerin. Die Kammer bemängelte, dass die Antragsgegnerin die Preisermittlung der Beigeladenen nicht ausreichend kritisch hinterfragt und eine gesicherte Erkenntnisgrundlage für die Entscheidung über eine unangemessen niedrige Preisgestaltung nicht geschaffen habe. Das Verfahren soll zurückversetzt werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Preisprüfungunangemessen niedriger PreisAufklärungspflichtVergabekammerVOB/ANachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen