VK Bund: Interimsvertrag zur Bewachung unwirksam, aber Zuschlag gestattet
Ergebnis: Nachprüfungsantrag teilweise erfolgreich, Zuschlag gestattet
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen geschlossenen Interimsvertrag zur Bewachung von Liegenschaften für unwirksam erklärt. Die Kammer stellte fest, dass der Vertrag aufgrund der Überschreitung des Schwellenwerts und mangelnder Informationspflichten vergaberechtswidrig war. Dennoch wurde der Antragsgegnerin gestattet, der Beigeladenen nach zwei Wochen den Zuschlag für die Bewachung bis zum 31. März 2014 zu erteilen, sofern die Beschaffungsabsicht fortbesteht.
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Vergaberecht-Begriffe
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