VK 1 - 113/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.01.2019

Ausschluss wegen Verwendung veralteter Vergabeunterlagen rechtmäßig

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 20 VgV§ 57 VgV§ 160 GWB§ 134 GWB§ 53 VgV§ 169 GWB§ 182 GWB§ 99 GWB§ 159 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin wurde zu Recht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, da sie ein veraltetes Leistungsverzeichnis verwendete, anstatt der aktualisierten Version. Die Kammer sah darin eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen, die zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV führt. Der Austausch der Datei aufgrund eines technischen Defekts wurde nicht als wesentliche Änderung gewertet, die eine Fristverlängerung erfordert hätte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeunterlagenLeistungsverzeichnisAusschlussFristverlängerungTransparenzgebotVgV

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen