Ausschluss wegen Verwendung veralteter Vergabeunterlagen rechtmäßig
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin wurde zu Recht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, da sie ein veraltetes Leistungsverzeichnis verwendete, anstatt der aktualisierten Version. Die Kammer sah darin eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen, die zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV führt. Der Austausch der Datei aufgrund eines technischen Defekts wurde nicht als wesentliche Änderung gewertet, die eine Fristverlängerung erfordert hätte.
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Vergaberecht-Begriffe
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