Vergabekammer untersagt Zuschlag für Gebietslos 3 wegen unklarer Darreichungsformen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, den Zuschlag für Gebietslos 3 zu erteilen. Streitpunkt war die Zuordnung von Arzneimitteln zu Preisvergleichsgruppen, insbesondere die Unterscheidung zwischen "Ampulle" und "Injektionslösung" als Darreichungsformen. Die Kammer beanstandete, dass die Vergabeunterlagen keine eindeutige Regelung trafen, wie mit Abweichungen zwischen Zulassung und Lauer-Taxe umzugehen sei, was zu einer unklaren Grundlage für die Angebotsabgabe führte. Das Verfahren wird in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt.
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