VK 1 - 114/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.01.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag für Gebietslos 3 wegen unklarer Darreichungsformen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 113 GWB§ 107 GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 3 VgV§ 100 GWB§ 2 VgV§ 98 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, den Zuschlag für Gebietslos 3 zu erteilen. Streitpunkt war die Zuordnung von Arzneimitteln zu Preisvergleichsgruppen, insbesondere die Unterscheidung zwischen "Ampulle" und "Injektionslösung" als Darreichungsformen. Die Kammer beanstandete, dass die Vergabeunterlagen keine eindeutige Regelung trafen, wie mit Abweichungen zwischen Zulassung und Lauer-Taxe umzugehen sei, was zu einer unklaren Grundlage für die Angebotsabgabe führte. Das Verfahren wird in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergaberechtRabattvereinbarungenSGB VDarreichungsformPreisvergleichsgruppeLauer-Taxe

Vergaberecht-Begriffe

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