VK 1 - 117/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.11.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag bei Cannabis-Vergabe wegen Mängeln

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 17 VgV§ 97 GWB§ 121 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 127 GWB§ 167 GWB§ 41 VgV§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für die Vergabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erteilen. Grund dafür sind Mängel in den Vergabeunterlagen, insbesondere bezüglich der Transparenz und Vergleichbarkeit von geforderten Konzepten sowie unklarer Bewertungskriterien. Die Kammer ordnete an, das Verfahren in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten zurückzuversetzen und die Unterlagen zu überarbeiten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

CannabisVergaberechtNachprüfungsverfahrenVergabeunterlagenZuschlagskriterien

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen