Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen fehlender Rügefrist ab
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin rügte eine angeblich fehlerhafte Losaufteilung in einer IT-Ausschreibung. Die Kammer entschied, dass die Frist für die Rüge nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB bereits abgelaufen war, da die Bieterin mit ihrer Anfrage vom 19. Oktober 2016 und der Antwort der Vergabestelle vom 21. Oktober 2016 keine wirksame Rüge und Nichtabhilfemitteilung vorlagen. Die Kammer sah die Nachprüfung als unzulässig an.
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