VK 1 - 124/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.12.2016

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen Verfristung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 135 GWB§ 132 GWB§ 165 GWB§ 14 VgV§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Verlängerung eines Software-Rahmenvertrags verworfen. Die Kammer sah die Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung als ausgeschlossen an, da der Antrag nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 135 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 GWB gestellt wurde. Der Vertragsschluss für die Verlängerung datiert auf den 3. Mai 2016.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VertragsverlängerungSoftwareMicrosoftVerfristungNachprüfungsantragGWB

Vergaberecht-Begriffe

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