VK 1 - 124/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 05.03.2021

Aufhebung Vergabeverfahren STH: Antragstellerin in Rechten verletzt

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 37 VSVgV§ 160 GWB§ 97 GWB§ 179 GWB§ 63 VgV§ 145 GWB§ 117 GWB§ 3 VSVgV

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Schweren Transporthubschraubern (STH) die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt hat. Die Kammer wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück. Die Aufhebung wurde mit der erheblichen Überschreitung der vorgesehenen Finanzmittel begründet, da selbst das günstigere Angebot die budgetierten Kosten fast verdoppelte und keine nennenswerten Einsparpotenziale in den Verhandlungen erzielt wurden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Schwere TransporthubschrauberAufhebung VergabeverfahrenUnwirtschaftlichkeitBudgetüberschreitungNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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