VK 1 - 126/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 03.02.2016

Nachprüfungsantrag wegen fehlender Referenzen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 3 VgV§ 101b GWB§ 6 VOB/A§ 19 VOB/A§ 113 GWB§ 2 VgV§ 23 VgV§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin die Referenzen für die geforderte Leistung nicht angemessen geprüft habe und die Beigeladene keine vergleichbaren Leistungen nachweisen könne. Die Kammer stellte fest, dass die Antragsgegnerin auf die Vorlage der Referenzen verzichtet hatte, da kein Bieter diese nachweisen konnte, und stattdessen die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anderweitig geprüft hatte. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ReferenzenEignungsnachweisVergleichbare LeistungenNachprüfungsverfahrenVergabekammer

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