VK 1 - 126/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.12.2016

Nachprüfungsantrag gegen Vergabe parenteraler Zubereitungen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 121 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 122 GWB§ 48 VgV§ 128 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag eines Bieters gegen die Vergabe von Rahmenverträgen für parenterale Zubereitungen zurückgewiesen. Der Bieter rügte Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, insbesondere bezüglich der Zuschlagskriterien, der Definition von Ad-Hoc-Lieferungen und der Kalkulierbarkeit von Verwurf. Die Kammer wies den Antrag zurück und begründete dies mit der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

parenterale ZubereitungenNachprüfungsantragVergabeunterlagenZuschlagskriterienAd-Hoc-LieferungVerwurs

Vergaberecht-Begriffe

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