Aufhebung von Vergabeverfahren nach Ausschluss wegen mangelnder Eignung unwirksam
Ergebnis: Aufhebung des Vergabeverfahrens unwirksam
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat die Aufhebung eines Vergabeverfahrens durch die Antragsgegnerin für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin hatte das Angebot der Antragstellerin wegen angeblich nicht erfüllter Eignungsanforderungen ausgeschlossen und das Verfahren daraufhin aufgehoben. Die Kammer entschied, dass die vorgelegte Referenzleistung die Mindestanforderungen erfüllte und die Antragsgegnerin die Aufhebung rückgängig machen und die Angebotswertung wiederholen muss.
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Vergaberecht-Begriffe
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