VK 1 - 129/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.11.2017

Nachprüfungsantrag wegen unangemessen niedrigen Preises zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 54 SektVO§ 128 GWB§ 134 GWB§ 60 VgV§ 124 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Bauleistungen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass das Angebot der Beigeladenen unangemessen niedrig sei und die Antragsgegnerin dies nicht ordnungsgemäß geprüft habe. Die Kammer sah die Prüfung der Antragsgegnerin als ausreichend an, da diese im Aufklärungsgespräch die niedrigen Preise plausibilisiert und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beigeladenen geprüft habe.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

unangemessen niedriger PreisPreisprüfungAufklärungsgesprächwirtschaftliche LeistungsfähigkeitSektVO

Vergaberecht-Begriffe

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