VK 1 - 13/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.03.2018

Vergabekammer weist Ausschluss wegen fehlender bauzeitabhängiger Kosten zurück

Ergebnis: Angebotswertung muss wiederholt werden

Betroffene Normen

§ 56 VgV§ 160 GWB§ 2 VgV§ 127 GWB§ 167 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass der Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Angaben zu bauzeitabhängigen Kosten rechtswidrig war. Die Vergabestelle wurde aufgefordert, die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen. Die Kammer begründete dies mit der Nachforderungspflicht nach § 16a EU VOB/A, wonach fehlende Angaben zu bauzeitabhängigen Kosten nachgefordert werden müssten, da diese nicht als wesentlicher Bestandteil des Angebots galten, dessen Nichtvorlage zum Ausschluss führen würde.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

bauzeitabhängige KostenNachforderungspflichtVOB/AAusschluss vom VerfahrenAngebotswertung

Vergaberecht-Begriffe

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