Vergabekammer weist Ausschluss wegen fehlender bauzeitabhängiger Kosten zurück
Ergebnis: Angebotswertung muss wiederholt werden
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass der Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Angaben zu bauzeitabhängigen Kosten rechtswidrig war. Die Vergabestelle wurde aufgefordert, die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen. Die Kammer begründete dies mit der Nachforderungspflicht nach § 16a EU VOB/A, wonach fehlende Angaben zu bauzeitabhängigen Kosten nachgefordert werden müssten, da diese nicht als wesentlicher Bestandteil des Angebots galten, dessen Nichtvorlage zum Ausschluss führen würde.
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