VK 1 - 131/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.12.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zu CPAP-Geräten zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 121 GWB§ 30 VgV§ 97 GWB§ 127 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Rahmenvereinbarungen für CPAP-Geräte zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine unzureichende Berücksichtigung von Qualitätskriterien, eine unzweckmäßige Ausschreibung und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit durch fehlende Los- und Zuschlagslimite. Die Kammer folgte diesen Argumenten nicht und wies den Antrag zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

CPAP-GeräteVergabekammerNachprüfungsantragQualitätskriterienVersorgungssicherheit

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen