VK 1 - 135/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.12.2017

Vergabekammer: Mangelnde Transparenz und Fehler im Verhandlungsablauf

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 169 GWB§ 134 GWB§ 27 SektVO§ 165 GWB§ 167 GWB§ 135 GWB§ 9 SektVO

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt wurde, da die Antragsgegnerin den Ablauf der Verhandlungen nicht transparent gemacht und den Verhandlungsablauf unter Verstoß gegen Vergaberecht durchgeführt hat. Im Übrigen wurde der Nachprüfungsantrag verworfen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin geteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VerhandlungsverfahrenTransparenzVergaberechtsverstoßZuschlagskriterienBietergespräch

Vergaberecht-Begriffe

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