VK 1 - 137/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.12.2017

Nachprüfungsantrag wegen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 8 VOB§ 4 VOB§ 4 VOB/A§ 16 VOB§ 165 GWB§ 167 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin (ASt) wurde wegen angeblich mangelhafter Leistungserbringung und Verweigerung von Mängelbeseitigungsarbeiten im Rahmen einer Vergabe ausgeschlossen. Die ASt rügte diesen Ausschluss und beantragte die Aufhebung der Vergabeentscheidung. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Antragsgegnerin (Ag) ihr Ermessen bei der Entscheidung zum Ausschluss ordnungsgemäß ausgeübt habe und die Voraussetzungen für den Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorlägen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Ausschluss§ 124 GWBErmessenMängelrügeVertragsverletzung

Vergaberecht-Begriffe

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