Nachprüfungsantrag wegen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin (ASt) wurde wegen angeblich mangelhafter Leistungserbringung und Verweigerung von Mängelbeseitigungsarbeiten im Rahmen einer Vergabe ausgeschlossen. Die ASt rügte diesen Ausschluss und beantragte die Aufhebung der Vergabeentscheidung. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Antragsgegnerin (Ag) ihr Ermessen bei der Entscheidung zum Ausschluss ordnungsgemäß ausgeübt habe und die Voraussetzungen für den Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorlägen.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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