Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag gegen Aufhebung zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte die Aufhebung eines Vergabeverfahrens für Elektroarbeiten. Sie machte geltend, dass die vom Antragsgegner genannten Aufhebungsgründe – unangemessen hohe Preise und schwerwiegende Gründe wie eine Budgetüberschreitung – nicht vorlägen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Aufhebung des Verfahrens aus Sicht der Kammer rechtmäßig war. Die Kammer sah die Voraussetzungen für die Aufhebung als gegeben an.
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