VK 1 - 140/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.02.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag gegen Aufhebung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 167 GWB§ 165 GWB§ 106 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte die Aufhebung eines Vergabeverfahrens für Elektroarbeiten. Sie machte geltend, dass die vom Antragsgegner genannten Aufhebungsgründe – unangemessen hohe Preise und schwerwiegende Gründe wie eine Budgetüberschreitung – nicht vorlägen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Aufhebung des Verfahrens aus Sicht der Kammer rechtmäßig war. Die Kammer sah die Voraussetzungen für die Aufhebung als gegeben an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung Vergabeverfahrenunangemessen hoher PreisBudgetobergrenzeErgänzungsleistungsverzeichnisNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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