VK 1 - 141/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.12.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhaften Angebotsausschlusses

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 99 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür ist, dass die Antragsgegnerin das Angebot der Antragstellerin zu Unrecht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die geforderten Vertragsformulare gefehlt hätten, hätte die Antragsgegnerin diese nachfordern müssen, anstatt das Angebot auszuschließen. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht ist die Angebotswertung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotsausschlussNachforderungVertragsformulareVergabekammerSchweißtechnikTechnische Gase

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen