Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhaften Angebotsausschlusses
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür ist, dass die Antragsgegnerin das Angebot der Antragstellerin zu Unrecht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die geforderten Vertragsformulare gefehlt hätten, hätte die Antragsgegnerin diese nachfordern müssen, anstatt das Angebot auszuschließen. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht ist die Angebotswertung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.
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Vergaberecht-Begriffe
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