Nachprüfungsantrag wegen intransparenter Wertungskriterien zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte eine intransparente und nivellierende Angebotswertung bei der Vergabe juristischer Beratungsleistungen. Sie beanstandete, dass die qualitativen Kriterien nicht ausreichend differenziert bewertet wurden und die Reaktionszeit nicht angemessen berücksichtigt wurde. Zudem sei das Wertungssystem intransparent und die Umrechnung von Preisen in Punkte nicht offengelegt worden. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Wertungsmaßstäbe nachvollziehbar dargelegt wurden und die Kriterien eine ausreichende Differenzierung ermöglichten.
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Vergaberecht-Begriffe
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