VK 1 - 144/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.02.2017

Nachprüfungsantrag wegen intransparenter Wertungskriterien zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 107 GWB§ 134 GWB§ 165 GWB§ 167 GWB§ 103 GWB§ 106 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte eine intransparente und nivellierende Angebotswertung bei der Vergabe juristischer Beratungsleistungen. Sie beanstandete, dass die qualitativen Kriterien nicht ausreichend differenziert bewertet wurden und die Reaktionszeit nicht angemessen berücksichtigt wurde. Zudem sei das Wertungssystem intransparent und die Umrechnung von Preisen in Punkte nicht offengelegt worden. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Wertungsmaßstäbe nachvollziehbar dargelegt wurden und die Kriterien eine ausreichende Differenzierung ermöglichten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotswertungWertungskriterienTransparenzReaktionszeitNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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