VK 1 - 145/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.12.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zurück: Ausschluss wegen mangelhafter Leistung rechtmäßig

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 99 GWB§ 134 GWB§ 8 VOB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin wurde zu Recht von der Antragsgegnerin von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen, da sie wesentliche Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich und fortdauernd mangelhaft erfüllt hatte. Dies führte zur vorzeitigen Beendigung des früheren Vertrags. Die Kammer sah die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB als gegeben an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Ausschlussgrundmangelhafte Leistungfrüherer AuftragGWB § 124Nachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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