VK 1 - 15/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.03.2017

Nachprüfungsantrag wegen Aufhebung eines Vergabeverfahrens zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 57 SektVO§ 97 GWB§ 165 GWB§ 63 VgV§ 51 SektVO§ 167 GWB§ 160 GWB§ 1 SektVO§ 102 GWB§ 57 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück, die die Aufhebung eines Vergabeverfahrens als rechtswidrig beanstandete. Die Antragsgegnerinnen hatten das Verfahren aufgehoben, da die Bieterin ein unwirtschaftliches Angebot abgegeben habe und die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssten. Die Kammer sah die Begründung der Antragsgegnerinnen als ausreichend an und wies den Antrag der Bieterin zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung VergabeverfahrenNachprüfungsantragunwirtschaftliches AngebotVergabeunterlagenKostenschätzung

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen