VK 1 - 151/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 31.01.2018

Nachprüfungsantrag wegen unzureichender Kalkulationsgrundlagen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 134 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 167 GWB§ 121 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte, dass die von der Antragsgegnerin zur Verfügung gestellten Versorgungsdaten für die Angebotskalkulation unzureichend seien. Die Kammer entschied, dass die Antragsgegnerin die ihr zur Verfügung stehenden, kalkulationsrelevanten Daten bereitgestellt habe und die Bieterin die Zahlen des Jahres 2016 als verlässliche Kalkulationsgrundlage hätte nutzen können.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeunterlagenKalkulationsgrundlagenVersorgungsdatenCPAP-GeräteNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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