VK 1 - 16/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 25.03.2014

Nachprüfungsantrag wegen angeblicher Unzuverlässigkeit eines Bieters zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 6 VOL/A§ 31 VSVgV§ 24 VSVgV§ 1 VSVgV§ 19 VOL/A§ 16 VOL/A§ 128 GWB§ 107 GWB§ 21 VSVgV§ 22 VSVgV

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die mangelnde Zuverlässigkeit und Gesetzestreue eines Mitbieters aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Bewachungsverordnung und das Waffengesetz. Die Kammer sah die Vorwürfe als nicht ausreichend belegt an und wies den Antrag zurück. Zudem wurden die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragZuverlässigkeitGesetzestreueBewachungsverordnungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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