Vergabekammer verpflichtet Rückversetzung und erneute Wertung wegen fehlerhaften Ausschlusses
Ergebnis: Nachprüfungsantrag stattgegeben
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat die Antragsgegnerin verpflichtet, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und die Angebotswertung unter Berücksichtigung des Angebots der Antragstellerin zu wiederholen. Die Kammer begründete dies damit, dass der Ausschluss des Angebots der Antragstellerin rechtsfehlerhaft war, da kein Ausschlusstatbestand gemäß § 31 Abs. 2 VSVgV vorlag. Das Angebot wurde als in sich widersprüchlich angesehen, da der Musterdienstplan vier Personen pro Schicht vorsah, während die Kalkulation fünf Personen ergab.
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Vergaberecht-Begriffe
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