VK 2 - 75/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.07.2021

Vergabekammer verpflichtet Rückversetzung und erneute Wertung wegen fehlerhaften Ausschlusses

Ergebnis: Nachprüfungsantrag stattgegeben

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 31 VSVgV§ 22 VSVgV§165 GWB§ 104 GWB§ 106 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 11 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat die Antragsgegnerin verpflichtet, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und die Angebotswertung unter Berücksichtigung des Angebots der Antragstellerin zu wiederholen. Die Kammer begründete dies damit, dass der Ausschluss des Angebots der Antragstellerin rechtsfehlerhaft war, da kein Ausschlusstatbestand gemäß § 31 Abs. 2 VSVgV vorlag. Das Angebot wurde als in sich widersprüchlich angesehen, da der Musterdienstplan vier Personen pro Schicht vorsah, während die Kalkulation fünf Personen ergab.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeverfahrenAusschlussAngebotMusterdienstplanWidersprüchlichkeitVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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