VK 1 - 161/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.02.2018

Nachprüfungsantrag bezüglich Stomaartikeln zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 99 GWB§ 165 GWB§ 97 GWB§ 20 VgV§ 30 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass ein Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe von Stomaartikeln in mehreren Losen zurückgewiesen wird, nachdem die Antragstellerin ihren Antrag in einigen Losen zurückgezogen hat. Die Kammer hat die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt und die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin anerkannt. Die Entscheidung basiert auf der Prüfung der Vergabeunterlagen und der Argumentation der Beteiligten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

StomaartikelVergabekammerNachprüfungsantragKostenentscheidungVerfahrensbevollmächtigter

Vergaberecht-Begriffe

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