Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur CPAP-Geräte-Vergabe zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe von CPAP-Geräten zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine Unzweckmäßigkeit der Ausschreibung nach § 127 SGB V. Die Kammer entschied, dass die Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes gegen das Zweckmäßigkeitsgebot aufzuheben sei. Ein Teil des Nachprüfungsantrags wurde aufgrund einer Rücknahme durch die Antragstellerin als beendet erklärt.
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