VK 1 - 165/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.03.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur CPAP-Geräte-Vergabe zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 161 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe von CPAP-Geräten zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine Unzweckmäßigkeit der Ausschreibung nach § 127 SGB V. Die Kammer entschied, dass die Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes gegen das Zweckmäßigkeitsgebot aufzuheben sei. Ein Teil des Nachprüfungsantrags wurde aufgrund einer Rücknahme durch die Antragstellerin als beendet erklärt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

CPAP-Geräte§ 127 SGB VZweckmäßigkeitNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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