VK 1 - 169/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.02.2018

Nachprüfungsantrag wegen angeblich unauskömmlicher Angebote zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 57 VgV§ 167 GWB§ 18 GWB§ 182 GWB§ 160 GWB§ 19 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin beanstandete die Auskömmlichkeit des Angebots der Beigeladenen und warf ihr vor, durch eine Marktverdrängungsstrategie und die Quersubventionierung mit Aufzahlungen gegen Vergaberecht zu verstoßen. Die Kammer sah keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine mangelhafte Prüfung der Auskömmlichkeit durch die Antragsgegnerin und wies den Antrag zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AuskömmlichkeitAngebotspreisWirtschaftsprüferMarktverdrängungAufzahlungenNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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