Nachprüfungsantrag wegen Stomaartikel-Ausschreibung zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
§ 58 VgV§ 128 GWB§ 127 GWB§ 57 VgV§ 121 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 56 VgV§ 97 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Ausschreibung von Stomaartikeln zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine Unzweckmäßigkeit der Ausschreibung aufgrund des hohen Dienstleistungsanteils und eine Verletzung sozialrechtlicher Vorgaben. Die Kammer wies den Antrag als unbegründet zurück.
Schlagworte
StomaartikelAusschreibungNachprüfungsantragVergabekammerZweckmäßigkeitSozialrecht
Vergaberecht-Begriffe
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