VK 1 - 17/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 05.04.2018

Nachprüfungsantrag wegen Stomaartikel-Ausschreibung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 58 VgV§ 128 GWB§ 127 GWB§ 57 VgV§ 121 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 56 VgV§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Ausschreibung von Stomaartikeln zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine Unzweckmäßigkeit der Ausschreibung aufgrund des hohen Dienstleistungsanteils und eine Verletzung sozialrechtlicher Vorgaben. Die Kammer wies den Antrag als unbegründet zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

StomaartikelAusschreibungNachprüfungsantragVergabekammerZweckmäßigkeitSozialrecht

Vergaberecht-Begriffe

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