VK 1 - 2/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.02.2020

Nachprüfungsantrag wegen Rückversetzung des Vergabeverfahrens zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 8 VgV§ 63 VgV§ 168 GWB§ 171 GWB§ 97 GWB§ 134 GWB§ 17 VgV§ 122 GWB§ 124 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin rügte eine zu weitgehende Rückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe und die erneute Wertung mündlicher Vorträge. Die Kammer befand, dass die Antragsgegnerin nach einer früheren Beanstandung der Wertungsdokumentation das Verfahren zulässigerweise zurückversetzen durfte, um eine faire Neubewertung zu ermöglichen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeverfahrenRückversetzungWertungNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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