VK 1 - 20/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.04.2016

Vergabekammer untersagt Verlängerung von Rabattverträgen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101b GWB§ 115 GWB§ 107 GWB§ 102 GWB§ 15 VgV§ 111 GWB§ 128 GWB§ 186 GWB§ 3 VgV§ 100 GWB§ 2 VgV§ 98 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat die Verlängerung bestehender Rabattverträge für ein bestimmtes Arzneimittel untersagt. Die Antragstellerin wandte sich gegen Änderungsvereinbarungen, die die Laufzeit der Verträge über den ursprünglichen Endzeitpunkt hinaus verlängerten. Die Kammer sah darin eine wesentliche Vertragsänderung, die eine erneute Ausschreibung erfordert hätte, und wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattverträgeSGB VVertragsverlängerungwesentliche VertragsänderungNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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